Mietbedingungen

1. Preisgestaltung

Preise verstehen sich auf Tagesbasis (27-Stundenperiode).

Preise beinhalten

MwSt. 24%
Teilkaskoversicherung (CDW)
Diebstahlversicherung (TW) mit Selbstbeteiligung
Haftpflichtversicherung
Pannenhilfe

Teilkaskoversicherung & Diebstahlsicherung

Teilkaskoversicherung und Diebstahlsicherung im Folgenden CDW und TW genannt ist ein Versicherungsschutz der die Verpflichtung des Kunden für die Deckung von Schäden und Diebstahl eines Mietwagens beschränkt. Die Höhe der Deckungsverpflichtung ist der Betrag der als Selbstbeteiligung bezeichnet wird kann je nach Fahrzeugtyp und Alter des Fahrers variieren.

Nicht im Preis inbegriffen

Service außerhalb der Arbeitszeiten (22:01 bis 07:59)

Einweggebühren (falls zutreffend)

Optionale Extras die vor Ort in Anspruch genommen werden

2. Voraussetzung für die Autovermietung

Voraussetzungen bezüglich des Führerscheins

Alle Mieter müssen Inhaber eines gültigen und originalen europäischen oder internationalen Führerscheins sein.
Der Mieter muss mindestens über einen Zeitraum von 1-2 Jahren Inhaber des Führerscheins, je nach Alter des Fahrers & der gewählten Fahrzeuggruppe sein (siehe Voraussetzungen bezüglich des Fahreralters)

Im Falle, dass der Mieter am Autovermietungsschalter ohne die notwendigen Unterlagen erscheint, wird die Buchung storniert.

Arten des Ausweises

Gültiger Ausweis mit Lichtbild (Reisepass oder nationaler Personalausweis).

Zahlungsmethoden

MasterCard, Visa credit, debit cards and direct Bank transfer.
American Express mit 4% Gebührenzuschlag.

Vorbewilligung der Anzahlung

Eine Kaution wird von der Kreditkarte des ersten Fahrers einbehalten (ausschließlich Master oder Visa).
Debit-Karten werden für die Kaution nicht akzeptiert.

Die notwendige Zeit innerhalb welcher die Geldmittel freigegeben werden kann bis zu 14 Werktagen je nach Kreditkarte und Ausstellungsland dauern.

Bei einer Mietdauer von mehr als 12 Tagen werden wir gegebenenfalls anstatt der Vorbewilligung, die Selbstbeteiligung von Ihrer Kreditkarte abbuchen, da die Vorbewilligung nur eine begrenzte Zeit gültig ist bevor diese abläuft.

Alter des Fahrers

The minimum age of a driver is 21 years with the young driver surcharge (YDS) und 23 bzw. 25 Jahre je nach Fahrzeuggruppe, ohne Aufpreis. Das Höchstalter ist 74 Jahre, ohne Aufpreis. Fahrern über 75 Jahren wird ein Senioren-Aufpreis auferlegt.

Ein Jahr Fahrerfahrung ist Voraussetzung für Fahrzeuge aller Gruppen. Bei Fahrzeugen der Kategorien Premium, Luxuswagen und Kastenwagen sind mindestens zwei Jahre Fahrerfahrung notwendig.

  • Für Fahrzeuge der Gruppen A,B,C,D, K & S beträgt das Mindestalter 23 oder 21 mit Aufpreis (10 EURO incl. MwSt.)
  • Für Fahrzeuge der Gruppen D,E,E1,F,F1,H,H1,G,O,R,X,W,W1,X1,Y,Y1,L beträgt das Mindestalter 25 oder 23 mit Aufpreis YDS (15 EURO incl. MwSt.)
  • Für Fahrzeuge der Gruppen D, E , E1 , H , H1 , G , O , X X1 beträgt das Mindestalter 1 mit Aufpreis PLUS (20 EURO incl. MwSt.)
  • For the premium vehicle groups J, J1, I, I1, V, P1, P the minimum age is 25

3. Selbstbeteiligung, zusätzlicher Versicherungsschutz und Ausschlüsse

Wir bieten Versicherungsschutz und zusätzliche Versicherungspakete an die die Hauptrisiken decken, die beim Fahren eines Fahrzeuges auftreten können. Diese Versicherungsdeckung ist gegebenenfalls im Preis inbegriffen oder als zusätzliches Versicherungspaket gegen einen Aufpreis erhältlich.

VERZICHT BEI UNFALLSCHÄDEN – TEILKASKOVERSICHERUNG (CDW)

CDW ist im Preis inbegriffen und beschränkt die Verpflichtungen des Fahrers im Falle, dass der Mietwagen einen Schaden erleidet und unterliegt den Bedingungen und Voraussetzungen die im Mietvertrag festgelegt werden. Anstatt für die gesamten Kosten des Autowertes aufzukommen ist der Fahrer für die Deckung des ersten Betragsanteils verantwortlich, welcher im Mietvertrag als „Selbstbeteiligung“ bezeichnet wird.

CDW beinhaltet kein Glas, Lichter, Blinker, Dach, Antennen, Reifen, Lenkrad, Innenausstattung und Unterboden des Fahrzeuges.

VOLLKASKOVERSICHERUNG (FDW)

Die Vollkaskoversicherung mindert die Selbstbeteiligung und den Betrag der Anzahlung. Mechanische Teile des Fahrzeuges werden nicht gedeckt.

ÜBERSCHUSSBETRAEGE

Fahrzeuggruppe Einzahlungsbetrag – Überschuss
A, B, C, D , S         750 EUR
E, K         900 EUR
H, H1, O         1100 EUR
E1, F, F1, H, H1, G, O, R, J, J1 , L, L1 , X, Y, Y1 W, W1         1300 EUR
I, I1, V, P, P1,Z, N         1500 EUR

 

WINDSCHUTZSCHEIBEN, REIFEN UND RADZIERKLAPPEN

werden im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung nicht gedeckt. Es wird eine Zusatzversicherung von 5 € täglich für Reifen und 5 € täglich für Windschutzscheiben angeboten.

Teil- oder Vollkaskoversicherung decken nicht den Schaden an oder Verlust von Schlüsseln, Schlössern und Zubehör oder von Wert- und sonstigen Gegenständen (einschließlich Gepäck und Waren) die sich im Fahrzeug befinden.

Diebstahl- Teil- oder Vollkaskoversicherung werden nichtig im Falle, dass die Mietvertragsvereinbarungen nicht eingehalten wurden.

Ausschlüsse

Teil- oder Vollkaskoversicherung werden nichtig – welches bedeutet dass Ihre Verpflichtung uns gegenüber zur Deckung von Schäden oder Verlust nicht beschränkt oder ausgeschlossen wird falls der Schaden am Fahrzeug durch natürliche Ereignisse wie Flut, Hagel, Unfällen mit Tieren, durch Vandalismus oder unbekannte Dritte verursacht wurde während das Fahrzeug geparkt oder unbeaufsichtigt war sowie Schäden an, von der Versicherung ausgeschlossenen, Teilen des Fahrzeuges und aufgrund von grober Fahrlässigkeit des Fahrers (z.B. überhitzte Kupplung, welches andauernde ungeeignete Handhabung voraussetzt), durch Tanken ungeeigneten Kraftstoffes oder sonstiger Verunreinigung des Kraftstoffes.

Lediglich der Fahrer oder gegebenenfalls ein zusätzlicher Fahrer, der im Mietvertrag vermerkt ist, sind berechtigt das Fahrzeug zu fahren. Das Fahrzeug darf für keinerlei Zweck genutzt werden der gegen die griechische Gesetzgebung verstößt, z.B. für den Transport von schweren Gegenständen, Gepäck, entflammbaren Materialien, Abschleppen eines anderen Fahrzeuges, sowie die Nutzung des Fahrzeuges außerhalb des Straßennetzes oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Der Kunde hat die Verantwortung für solche Art von Reklamationen zu tragen.

Im Falle, dass sich der Kunde als fahrlässig erweisen sollte, behalten wir uns das Recht vor die Wiedergutmachung jeglichen Verlustes zu fordern.

4. Zusätzliche Ausstattung & Dienstleistungen

Zusätzlicher Fahrer:  5 EURO pro Tag.
Pannenhilfe: 5 EURO pro Tag.
Sitzerhöhung: 5 EURO pro Tag. Max. 70 EURO pro Mietperiode
Baby-Sitz/Kleinkinder-Sitz: 5 EURO pro Tag. Max. 70 EURO pro Mietperiode
Schneeketten: 10 EURO pro Tag. Max.120 EURO pro Mietperiode
GPS: 10 EURO pro Tag. Max.120 EURO pro Mietperiode

Alle zusätzlichen Fahrer müssen am Autovermietungsschalter anwesend sein und ihren Führerschein beim Abholen des Fahrzeuges vorlegen.

Zusätzliche Ausstattung, die vor Ort gemietet wird, muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden.
Der Verlust von oder der Schaden an der Ausstattung wird von keiner Versicherung gedeckt.

Anbringen des Baby- bzw. Kindersitzes

Die Verantwortung für das Anbringen des Sitzes liegt beim Mieter und wird nicht von unserem Personal übernommen. Dies geschieht zum Haftungsausschluss falls der Sitz nicht sachgemäß angebracht wurde.

Erforderlich ist nach der griechischen Gesetzgebung das Anbringen eines rückwärtsgerichteten Babysitzes für Babys unter 12 Monaten, eines Kindersitzes für Kinder unter 5 Jahren und eines Kindersitzes oder Sitzerhöhung für Kinder bis zu 6 Jahren.

Schiffsreisen & Grenzüberschreitung

Es ist untersagt das Fahrzeug mit einem Schiff zu befördern. Grenzüberschreitungen sind nicht gestattet.
In den obigen Fällen wird der Vertrag als gebrochen betrachtet und keinerlei Versicherung tritt in Kraft.

Einwegmiete

Falls angeboten wird eine extra Gebühr auferlegt.

Übergabe und Abnahme

Das Angebot für Übergabe und Abnahme steht an einigen Standorten auf Nachfrage zur Verfügung. Es wird eventuell ein Aufpreis berechnet.

Abnahme und Übergabe außerhalb der Arbeitszeiten

Bei Buchungen außerhalb der Arbeitszeiten von 22.01 bis 07.59 wird ein Aufpreis von 25 EURO berechnet.
Außerhalb der Arbeitszeiten – 1 Stunde Kulanzzeit.

5. Mietprogramme

Fahrzeuggruppe/Modell

Die Buchung wird für eine Fahrzeuggruppe mit vergleichbaren technischen und designspezifischen Merkmalen bestätigt und nicht für ein bestimmtes Modell außer im Falle, dass Anderweitiges angezeigt ist. Das auf jeglichen Unterlagen abgebildete Fahrzeug dient lediglich als Beispiel und kann durch ein alternatives Modell, gleichwertig oder einer höheren Fahrzeugklasse ersetzt werden.

Fahrzeugzustand

Die Fahrzeuge müssen im gleichen Zustand am Ort/Abgabestelle übergeben werden wie es empfangen bzw. übergeben wurde. Es ist die Verantwortung des Mieters sicher zu stellen, dass das Fahrzeug gründlich geprüft wurde bevor er es übernimmt.

Der Mieter trägt die volle Verantwortung, dass sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet und hat gegen das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung vorzubeugen indem er die Geschäftsbedingungen befolgt.

Das Fahrzeug ist in einem sauberen Zustand zurückzugeben (normale Abnutzung wird akzeptiert). Sollte außergewöhnliche Verunreinigung oder Schaden an den Sitzen, den Sitzbezügen oder den Automatten sein, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben. Diese Gebühr hängt von dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges ab, zur Zeit der Rückgabe.

Unfälle

Im Falle einer Kollision, Unfalls oder anderen Ereignisses mit oder ohne Beteiligung Dritter, hat der Mieter das Autovermietungsunternehmen und die Polizei unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist dafür verantwortlich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall/des Ereignisses einen detaillierten Polizeibericht bei der örtlichen Filiale des Autovermietungsunternehmens einzureichen. Das Autovermietungsunternehmen wird das beschädigte Fahrzeug mit einem gleichwertigen je nach Verfügbarkeit und Entfernung von der nächstgelegenen Anlaufstelle ersetzen.

Sollte sich ein Unfall ereignet haben, unabhängig davon wer diesen verursacht hat, wird die örtliche Filiale eine Gebühr für die Immobilisierung, Nutzungsausfall und Verwaltungskosten von 120 € und / oder für das Abschleppen und den Transport des Fahrzeuges erheben. Der obige Aufpreis mag die Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung CDW überschreiten und wird nicht rückerstattet.

Säumnis den Unfall wahrheitsgetreu zu melden und die Miet- und Geschäftsbedingungen einzuhalten führen zur vollen Verantwortung des Fahrers für die Deckung aller entstehenden Kosten.

Gebühren für Immobilisierung / Nutzungsausfall

Gebühren für die Immobilisierung werden erhoben falls der Schaden am Fahrzeug durch die Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurde und nicht falls sich eine Panne am Mietwagen ergeben sollte. Zusätzlich werden dem Kunden die Kosten für den Zeitraum auferlegt in welchem das Fahrzeug während der Reparatur nicht fahrtüchtig ist und nicht genutzt werden kann.

Verlust der Schlüssel

Verlust oder Schaden der Schlüssel wird von keiner Versicherung gedeckt und muss berechnet werden.
Die Lieferung von Ersatzschlüssel zum Ort des Fahrzeuges wird je nach Entfernung berechnet. Sollte ein Fahrzeug gestohlen und die Schlüssel nicht beim Vermietungsort zurückgegeben werden, fällt dieses unter die Fahrlässigkeit des Fahrers.

Schadenabschätzung
Die Schadenabschätzung des Fahrzeuges wird von der DAT Hellas durchgeführt.

Kraftstoff
Die Mieter werden aufgefordert das Fahrzeug mit der gleichen Tankfüllung zurückzubringen mit dem das Fahrzeug zur Zeit der Lieferung übernommen wurde. Fehlender Kraftstoff wird pro Liter (Tagespreis) berechnet plus eines Aufpreises von 15 EURO (Tankkosten).

Kilometer
Unbegrenzt

Raucherregeln
Rauchen ist in allen unseren Fahrzeugen untersagt.

Tiere im Fahrzeug
Tiere sollten nur unter Aufsicht mit dem Fahrzeug befördert werden.

Sollte das Fahrzeug in einem unsauberen Zustand zurückgebracht werden (innen oder außen) und außer der Standardreinigung zusätzlicher Reinigung bedürfen wird ein angemessener Betrag berechnet.

Verspätete Abholung/ Nichterscheinen

Von der festgelegten Reservierungszeit und bis zu 2 Stunden danach, ist die Buchung gültig. Nach dieser Zeit wird die Buchung storniert. Sollte der Mieter zu jeglicher Zeit nach der Stornierung der Buchung ankommen oder falls zu dieser Zeit die Autovermietungsstation bereits geschlossen ist, kann die Verfügbarkeit eines Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet werden.
Sollte keine Flugnummer angegeben worden sein wird die Buchung für 1 Stunde aufrechterhalten oder bis die Autovermietungsstation schließt.

Verlängerung der Mietzeit

Sollte der Kunde eine Verlängerung der Mietzeit wünschen ist eine entsprechende Anfrage 24 Stunden vor Ablauf der Mietzeit schriftlich an das Autovermietungsbüro zu stellen. Falls eine Verlängerung möglich ist, werden die aktuellen Tagespreise berechnet die gegebenenfalls höher sind als die ursprünglichen Buchungspreise.

Verspätete Rückgabe

Nach Ablauf der, auf dem Mietvertrag vermerkten, Mietzeit und einer Kulanzzeit von 60 Minuten wird die Buchung mit verspäteter Rückgabe verbucht und zusätzliche Kosten berechnet.

Verfrühte Rückgabe/Ungenutzte Mietzeit

Keine Rückerstattungen (von Teil- oder Vollbeträgen) können für Mietperioden gewährt werden die frühzeitig beendet werden. Dies schließt auch die Mietung von Zusatzausstattung, verspätete Abholung, Nichterscheinen oder Stornierungen nach Beginn der vereinbarten Mietperiode mit ein.

Bußgelder, Strafgelder und Verwaltungskosten

Die Mieter sind verantwortlich jegliche Bußgelder für falsches Parken und Verkehrsverstößen zu begleichen. Sollten sich Bußgelder oder Strafgelder für Verkehrsverstöße ergeben und unser Unternehmen in die Abhandlung der Strafgebühren verwickelt werden, wird eine Gebühr von 20 EURO dem Kunden auferlegt.

Öffnungszeiten:

Standort am Flughafen: 08:00-22:00

Hotelschalter: 08:00-11:30 & 18:00-22:00

DSGVO
Alle Informationen in Bezug auf Datenschutz bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen können Sie der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite – www.driverentacar.gr

Gerichtsbarkeit
Der vorliegende Vertrag unterliegt der griechischen Gesetzgebung und jegliche Streitigkeit, die sich zwischen dem Mietunternehmen und dem Mieter auf der Grundlage des vorliegenden Vertrags ergeben sollte, unterliegt der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte von Rhodos.